Wann kann ich Spanisch wählen?

 

Spanisch ab der 8. Klasse -
als dritte Fremdsprache

(sprachlicher Zweig)

Spanisch ab der 10. Klasse –
als spätbeginnende Fremdsprache
  Möglichkeit, die 1. oder 2. Fremdsprache
(Latein** oder Französisch) abzulegen.
Englisch kann nicht abgelegt werden.
8. Jahrgangsstufe: 4 WS
(d.h. 4 Stunden pro Woche)
-
9. Jahrgangsstufe: 4 WS
(1 mündliche SA)
-
10. Jahrgangsstufe: 4 WS
Bei Ablegen nach der 10. Klasse:
Vermerk "B1" im Zeugnis
10. Jahrgangsstufe: 4 WS
QUALIFIKATIONSPHASE 
Q11: Wahlmöglichkeit Sp3: 4 WS Q11: verpflichtend Sps: 3 WS
Q12: Wahlmöglichkeit Sp3: 4 WS
(1 mündliche SA)
 Q12: verpflichtend Sps: 3 WS (1 mündliche SA)
 ABITUR 
Wahlmöglichkeit:
Mündliches oder schriftliches Abiturprüfungsfach
Nur als mündliches Abiturprüfungsfach.
  Informationen zu W/P -Seminaren:
Spätbeginner können keine W/P-Seminare in Spanisch belegen.
Ausnahmen sind bei Nachweis geeigneter Sprachkompetenz jedoch prinzipiell denkbar.

*Informationen zu Latein:
Schüler, die ab der 5 oder 6. Jahrgangsstufe Latein gelernt haben und im Fach Latein in der 10. Jahrgangsstufe mindestens
die Note ausreichend  erzielt haben, haben das Latinum erworben.
Das Latinum kann auch durch eine Feststellungsprüfung am Ende der 9. Jahrgangsstufe erworben werden.
Nähere Informationen hierzu geben die Lateinlehrer.