Wann kann ich Spanisch wählen?
Spanisch ab der 8. Klasse - |
Spanisch ab der 10. Klasse – als spätbeginnende Fremdsprache |
Möglichkeit, die 1. oder 2. Fremdsprache (Latein** oder Französisch) abzulegen. Englisch kann nicht abgelegt werden. |
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8. Jahrgangsstufe: 4 WS (d.h. 4 Stunden pro Woche) |
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9. Jahrgangsstufe: 4 WS (1 mündliche SA) |
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10. Jahrgangsstufe: 4 WS Bei Ablegen nach der 10. Klasse: Vermerk "B1" im Zeugnis |
10. Jahrgangsstufe: 4 WS |
QUALIFIKATIONSPHASE | |
Q11: Wahlmöglichkeit Sp3: 4 WS | Q11: verpflichtend Sps: 3 WS |
Q12: Wahlmöglichkeit Sp3: 4 WS (1 mündliche SA) |
Q12: verpflichtend Sps: 3 WS (1 mündliche SA) |
ABITUR | |
Wahlmöglichkeit: Mündliches oder schriftliches Abiturprüfungsfach |
Nur als mündliches Abiturprüfungsfach. |
Informationen zu W/P -Seminaren: Spätbeginner können keine W/P-Seminare in Spanisch belegen. Ausnahmen sind bei Nachweis geeigneter Sprachkompetenz jedoch prinzipiell denkbar. |
*Informationen zu Latein:
Schüler, die ab der 5 oder 6. Jahrgangsstufe Latein gelernt haben und im Fach Latein in der 10. Jahrgangsstufe mindestens
die Note ausreichend erzielt haben, haben das Latinum erworben.
Das Latinum kann auch durch eine Feststellungsprüfung am Ende der 9. Jahrgangsstufe erworben werden.
Nähere Informationen hierzu geben die Lateinlehrer.