Online-Lernprogramm "Mathegym" am WG

Was ist "MatheGym"?

Die Internet-Website mathegym (Mathematik am Gymnasium) bietet eine Computer-gestützte Möglichkeit, selbstständig über den Unterricht hinaus Themengebiete der aktuellen und zurückliegenden Schuljahre zu üben, zu festigen und zu wiederholen.

Rainer Ammel, der Entwickler der Website, unterrichtet seit über 10 Jahren Mathematik am Gymnasium und berät zudem als staatlich geprüfter Schulpsychologe Schüler und Eltern bei Lernschwierigkeiten. (Quelle: https://www.mathegym.de)

Man kann in jeder Jahrgangsstufe (5 bis 12) thematisch gegliederte Aufgabentypen finden. Das Repertoire reicht von Aufgaben zum Üben von Kopfrechnen und Verbessern der Rechengeschwindigkeit unter Zeitdruck bis zu fordernden „Tüftelaufgaben“.Man kann sich Lösungshinweise oder bei Bedarf ganze Lösungswege anzeigen lassen. Selbst alte Vergleichsarbeiten (Bayer. Mathematiktest in den Klassen 8 und 10) kann man trainieren.Der Schwierigkeitsgrad der Aufgaben ist dabei jeweils ansteigend und ein bestimmter Typ wird wiederholt, bis er fehlerfrei ausgeführt worden ist.

Ja, weil an unserer Schule die anfallenden Kosten freundlicherweise der Elternbeirat übernimmt. Dafür ein herzliches Dankeschön an dieser Stelle. Solange ein Schüler oder eine Schülerin das Willibald-Gymnasium besucht, ist die Nutzung der Plattform „Mathegym“ für sie oder ihn kostenlos.

Der Ansprechpartner an unserer Schule ist Herr OStR Reichenwallner.

Während des Anmeldeprozesses werden die folgenden Daten erhoben: Vorname, Nachname, eine email-Adresse, ein selbstgewählter Benutzername und ein Passwort, sowie die besuchte Klasse. Zudem kann im Nutzerprofil eingestellt werden, ob der Administrator und registrierte Mathematiklehrer sehen dürfen, welche Aufgaben wann und wie geübt wurden und ob der Schüler in den Bestenlisten veröffentlicht werden soll. Die ausführlicheDatenschutzerklärung kann auf der Website https://www.mathegym.de am Ende der Seite (Punkt Datenschutzerklärung) eingesehen werden.    
Für die Nutzung des Portals muss der Schule eine Datenschutzrechtliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegen

 

Volljährige Schüler dürfen sie selbst unterschreiben, müssen sie aber dennoch abgeben. Mit dieser Einwilligung werden Sie unter anderem darüber informiert, dass Ihr Kind auf der Lernplattform innerhalb der Rubrik “privater Bereich“ selbst einstellen kann, ob es mit seinem Namen, seiner Klasse und Nennung seiner Schule in der täglich aktualisierten Top 30 Liste aufgeführt werden will oder ob es dies nicht wünscht.
Die Unterschriften von Ihnen und Ihrem Kind zeigen uns, dass Sie Ihr Kind auf diese Möglichkeit hingewiesen haben und ihm Ihre Wünsche diesbezüglich mitgeteilt haben. Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Freischaltung des Schülers/der Schülers erst erfolgen kann, wenn diese Erklärung der Schule vorliegt. Geben Sie Ihrem Kind die unterschriebene Einverständniserklärung in die Schule mit und lassen sie bei Herrn Reichenwallner abgeben.